Hausordnung
Allgemeines
- Die Erziehungsberechtigten unterstützen die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule und statten die Schülerinnen und Schüler mit den erforderlichen Unterrichtsmitteln aus.
- Das Fehlen einer Schülerin oder eines Schülers sollte bis spätestens 7.30 telefonisch oder über Schoolfox gemeldet werden.
- Meldungen über die Kommunikationsplattform Schoolfox sollten regelmäßig kontrolliert werden.
- Sollte eine Schülerin oder ein Schüler das Schulgelände eigenständig vorzeitig verlassen, so müssen wir die Erziehungsberechtigten sofort verständigen. Bei Nichterreichen der Erziehungsberechtigten muss die zuständige Polizei benachrichtigt werden.
Lehrpersonal
- Die Aufsichtspflicht der Frühaufsicht übernimmt Frau Ingrid Riemer.
- Die Klassenlehrerinnen kümmern sich um die laufenden Angelegenheiten ihrer Klasse und können auch eigene Klassenregeln erstellen.
- Die Lehrerinnen sind verantwortlich für die Vorbereitung und Durchführung des Unterrichts sowie die Sicherung des Unterrichtsertrages. Sie bemühen sich auch um ein gutes Klassenklima, in dem Freundschaft, Rücksichtnahme und Leistungsfreude gedeihen.
Pausenordnung
- Nach Lerneinheiten dienen die Pausen zur Erholung.
- Die Klassenlehrerin entscheidet, in welcher Pause gejausnet wird. Während der Pausenzeit genießen die Schülerinnen und Schüler ihre Jause auf ihren Plätzen.
- Das Laufen im Schulgebäude ist, um Unfälle zu vermeiden, nicht erlaubt.
- Das Schulgokart darf nur nach absolvierter „Führerscheinprüfung“ und nach Absprache mit der Klassenlehrerin genutzt werden.
- Das Sitzen auf Fensterbänken oder das Hinauslehnen aus dem Fenster ist viel zu gefährlich und deshalb verboten.
- Im WC ist auf Sauberkeit zu achten! Händewaschen nicht vergessen!
- In der Hofpause dürfen Schülerinnen und Schüler, die sich schon im Freien befinden, nur mit Zustimmung einer Lehrkraft in das Schulgebäude zurück. Dies nur aus dringenden und plausiblen Gründen.
- In der Hofpause haben die Schülerinnen und Schüler aufeinander Rücksicht zu nehmen, insbesondere in Ruhe- und Spielzonen.
Unterrichtsende
- Vor dem Verlassen des Klassenraumes und nach Ende des Unterrichts wird gemeinsam auf Sauberkeit und Ordnung geachtet. Schulsachen, die für die Hausaufgaben nicht benötigt werden, dürfen in den vorgesehenen Ablageflächen verwahrt werden.
- Die Klassenzimmer werden nach dem Putzen durch die Reinigungskräfte versperrt.
Beurlaubung vom Unterricht
- Befreiungen vom Sport sind, nach Vorlage eines ärztlichen Attests, möglich.
- Im Falle einer Befreiung bleibt die Aufsichtspflicht durch die Turnlehrerin für das Kind aber bestehen.
Erkrankung in der Schule
- Bei Erkrankung oder Verletzung des Kindes nimmt die Klassenlehrerin Kontakt mit den Erziehungsberechtigten auf, damit eine Begleitung in die häusliche Betreuung gewährleistet ist.
- Sollte es nicht möglich sein, dass das Kind abgeholt werden kann, so bleibt es in der Schule.
- Ein selbstständiges Nachhausegehen ist nicht möglich.
- Bei schweren Verletzungen wird die Rettung verständigt, sollte eine Abklärung durch ein Krankenhaus notwendig sein.
Schulfremde Personen
- Schulfremden Personen ist das Betreten des Schulgeländes ausnahmslos nur in Absprache mit den Lehrerinnen gestattet.
Wertsachen und Kleidung
- Für wichtige Gegenstände und Geldbeträge, die in die Schule mitgebracht werden, übernehmen die Schülerinnen und Schüler selbst die Verantwortung.
- Im Sportunterricht sind Uhren, Halsketten etc. abzulegen, um das Unfallrisiko gering zu halten.
- Die Lehrerinnen übernehmen keine Haftung für verloren gegangene Gegenstände.
- Gefundene Kleidungsstücke werden in einer Fundkiste gesammelt. Diese Kiste steht in der Garderobe. Die Fundstücke werden jeweils in der letzten Woche vor den Ferien (Semester- und Sommerferien) im Gang aufgelegt. Die nicht abgeholten Gegenstände werden in den Sommerferien wohltätigen Zwecken gespendet.
Mobiltelefone und Spielzeuge
- Mobiltelefone sowie andere elektronische Geräte müssen die Schülerinnen und Schüler während der gesamten Schulzeit abschalten. Wird diese Regel missachtet, verwahrt die Schulleiterin das Gerät bis zum Ende des Schultages im Safe.
- Spielzeuge dürfen in Absprache mit der Lehrerin mitgebracht werden.
Alarmplan
- Einmal im Jahr findet eine Probealarmübung statt. Die Anweisungen der Lehrerin MUSS man befolgen! Das heißt, das Gebäude wird nur mit Hausschuhen, aber ohne Jacken aus der Garderobe, verlassen. Die Schultaschen bleiben in der Klasse.
- Langsam und geordnet wird die Schule über den vorgeschriebenen Fluchtweg verlassen.
- Die Lehrer*innen haben ehest möglich festzustellen, ob Schülerinnen und Schüler fehlen bzw. wo diese zuletzt gesehen worden sind.
Abnahme von sicherheitsgefährdenden Gegenständen
- Gegenstände, die die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler gefährden können, dürfen nicht mitgebracht werden. Abgenommene Gegenstände werden nach Beendigung des Unterrichts der Schülerin oder dem Schüler zurückgegeben.
- Besonders gefährliche Gegenstände dürfen nur den Erziehungsberechtigten ausgefolgt werden.
Radioaktivität
- Bei einem radioaktiven Störfall müssen sofort die besonderen Anweisungen der Klassenlehrerinnen befolgt werden. Wenn die Vergabe von Kaliumjodid–Tabletten von den Erziehungsberechtigten erlaubt wurde, werden die Tabletten im Blister ausgegeben. Die Einnahme erfolgt zu Hause.
Abfälle
- Die Schülerinnen und Schüler entsorgen ihre Abfälle eigenverantwortlich und beachten die Mülltrennung.
Schonung der Substanz
- Mit dem uns zur Verfügung gestellten Schulgebäude und dessen Einrichtung gehen wir sorgsam um.
- Dies gilt auch für externe Vereine und Organisationen, die die Schulräumlichkeiten benützen.
Es war einmal...
Schulordnung vor 100 Jahren
1.
Die Schülerinnen und Schüler haben rein gewaschen, gekämmt und reinlich gekleidet rechtzeitig in der Schule zu erscheinen.
2.
Die Schülerinnen und Schüler haben sich auf dem Wege zur Schule und von derselben nach Hause gesittet und anständig zu betragen. Das Stehenbleiben vor dem Schulhause oder in dessen Gängen, das Herumtreiben auf den Gassen und Straßen sowie das Werfen mit Steinen und anderen Dingen ist verboten.
3.
Vor dem Eintritt in das Schulhaus sind Schuhe und Kleider von Schnee bzw. Kot zu reinigen.
4.
Die Knaben haben ihre Kopfbedeckung schon vor dem Eintritt in das Lehrzimmer, die Mädchen sogleich in demselben abzunehmen.
5.
Nach dem Eintritt in das Lehrzimmer hat jede Schülerin und jeder Schüler sich an den angewiesenen Platz zu begeben und sich ruhig auf den Unterricht vorzubereiten.
6.
Während des Unterrichts haben die Schülerinnen und Schüler anständig zu sitzen und aufmerksam zu sein. Jedes unanständige Betragen sowie das Verlassen des Lehrzimmers oder des Platzes ohne Erlaubnis ist verboten. Werden Schülerinnen oder Schüler gerufen, so erheben sich diese rasch, stehen gerade, sehen den Lehrerinnen ins Gesicht und sprechen laut und deutlich. Bei sämtlichen religiösen Übungen ist eine würdige Haltung zu beachten.
7.
Wenn Personen das Lehrzimmer betreten oder verlassen, so haben die Schülerinnen und Schüler ruhig aufzustehen. Überhaupt zeichnen sich die Schülerinnen und Schüler durch Bescheidenheit und Höflichkeit gegen jedermann aus.
8.
Gegen sämtliche Lehrpersonen haben die Schülerinnen und Schüler ehrerbietig, gehorsam, offen und wahr zu sein, gegen die Mitschülerinnen und Mitschüler freundlich, gefällig und nachgiebig. Klagen über erlittenes Unrecht bringen Schülerinnen und Schüler bei den Lehrerinnen an und versuchen sich niemals selbst Recht zu verschaffen.
9.
Besprechungen mit den Lehrpersonen oder mit den Kindern haben womöglich nur außerhalb der Schulzeit und nie in Gegenwart der Schuljugend stattzufinden.
10.
Die Schülerinnen und Schüler haben ihre Aufgaben stets genau zu erlernen und rein und mit Fleiß auszuarbeiten.
11.
Wird eine Verunreinigung der Schulräume oder eine Beschädigung aus Bosheit an den Geräten verübt, so muss Abhilfe geleistet werden.
12.
Ein Verlust oder ein Fund von Gegenständen ist bei der Lehrerin sofort anzuzeigen; jeder Diebstahl sowie die Verheimlichung eines Fundes werden streng bestraft; jedes Spiel um Geld oder Geldeswert, jeder Verkauf und Tausch von Gegenständen ist verboten.
13.
Die Schülerinnen und Schüler dürfen andere Schülerinnen und Schüler wegen eines in der Schule erhaltenen Verweises oder einer Strafe halber nicht verspotten oder ohne Auftrag der Eltern davon Meldung machen.
14.
Kinder haben ihre eigenen sowie die der Schule entliehenen Bücher rein und in gutem Zustande zu erhalten und das entliehene zur festgelegten Zeit zurückzustellen.
15.
Über jedes Zuspätkommen oder Ausbleiben haben die Schülerinnen und Schüler sofort Rechenschaft zu geben. Ein längeres Ausbleiben eines Kindes aus der Schule haben die Eltern oder dessen Stellvertreter der Klassenlehrerin selbst zu melden. Nicht gehörig entschuldigte Versäumnisse werden als nicht entschuldigt behandelt.
16.
Der Besuch des Theaters oder der Gasthäuser ohne Begleitung von Erwachsenen ist nicht gestattet; unter allen Umständen ist schulpflichtigen Kindern der Besuch öffentlicher Tanzunterhaltungen sowie das Rauchen untersagt.
17.
Jede Wohnungsveränderung muss sofort angemeldet werden; im Falle der Übersiedlung in einen anderen Schulsprengel ist der Austritt aus dieser Schule und der neue Wohnort der Schulleiterin anzugeben.